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Zuhause
In dieser Rubrik geht es um Energiefragen für das private Zuhause, das Eigenheim oder die Mietwohnung - insbesondere um die Themen Beratung und Fördermittel. © Gerd Altmann_Shapes-dezignus.com_pixelio.de
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Ihnen das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. © Landkreis Harburg
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Kreisverwaltung und der Verbraucherzentrale Niedersachsen wird die Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg kostenlos angeboten.
- Angebotszeitraum: ganzjährig
- Eigenbeitrag: entfällt (wird vom LK Harburg übernommen)
- Beratungswert: 211 bis 538 EUR
Die hier angebotene kostenfreie Energieberatung ist nicht als KfW-Nachweis zur Fördermittelbeantragung geeignet. Hierfür benötigen Sie eine/n kostenpflichtige/n Energie-Effizienz-Expert:in
Bitte wählen Sie eines der folgenden Angebote:
Bei dieser Vor-Ort-Beratung analysiert ein unabhängiger Energieberater Ihre Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Dabei betrachtet er auch die Wirtschaftlichkeit und informiert über Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder © DBU
- die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
- aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt der Bund 80 Prozent, jedoch höchstens
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,
- 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag bereits 10 Jahre zurückliegt. Die Bundesförderung von Energieberatung kann mit Förderung auf Ebene der Länder oder Kommunen kombiniert werden. Mindestens 10 Prozent muss der Hauseigentümer aber selbst bezahlen.
Tipp: iSFP-Bonus
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent.
Telefonberatung
Telefon: 06196 908-1880
Telefonberatung
Telefon: 0800 8 09802400 (gebührenfrei)
Videoberatung
- Kostenfreien Termin vereinbaren zu Fragen rund um das Thema Energie
- E-Mail mit Bestätigungs-Link erhalten
- Per Link zum Termin einwählen - das Chatfenster öffnet sich (Berater loggen sich erst zur vereinbarten Uhrzeit ein)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Informieren Sie sich zu vielfältigen Aspekten rund um das Thema Energiesparen.
Sie können die Vorträge live über das Internet verfolgen und den Energieexperten der Verbraucherzentrale Fragen zu den jeweiligen Themen stellen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause aus möglich und für Sie kostenlos.
Datenschutzhinweis: Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Vortrags in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Kreisverwaltung und der Verbraucherzentale Niedersachsen wird die Energieberatung in allen zwölf Kommunen kostenlos angeboten.
Förderschwerpunkte:
- Kostenlose Energieberatung für alle Haushalte
- Vor-Ort-Checks (Zuhause)
- "clever-heizen!" (Herbst) und "solar-check" (Frühling)
- stationäre Beratung in den Rathäusern
- mehr erfahren
- Förderung zurzeit ausgesetzt -
Förderbereich I: Energetische Sanierung von Wohngebäuden
- Baubegleitung gem. Richtlinie der KfW
- Energieberatungsbericht (BAFA Vor-Ort-Beratung)
- Elektrische Luft-Wärmepumpe
- Fenstererneuerung
- Gebäudedämmung
- Gebäudethermografie
- Heizungserneuerung (nur in Kombination mit Solarthermie)
- Holzpellet- bzw. Scheitholzheizungsanlage
- Photovoltaikanlage
- Solare Heizungsunterstützung
- Solare Warmwasserbereitung
- Stromspeicher
- mehr erfahren
Förderbereich II: Elektromobilität
- Elektrofahrräder
- Wandladestationen / Wallbox (nur für Privathaushalte)
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Ein Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist obligatorisch: Zuwendungen werden durch die Gemeinde Rosengarten aufgestockt.
Förderschwerpunkte:
- Solare Heizungsunterstützung
- Solare Warmwasserbereitung
- mehr erfahren
Förderschwerpunkte:
- Baubegleitende Qualitätssicherung
- Heizungserneuerung
- Thermografie
- Wärmeschutzmaßnahmen
- Verwendung von "Klinkerriemchen"
- mehr erfahren
Förderschwerpunkte:
- Blower-Door-Test
- Elektische Wärmepumpe
- Energiebedarfsausweis
- Fenstererneuerung
- Gebäudedämmung
- Gebäudethermographie
- Heizungserneuerung (Mini-BHKW, Brennwert-, Holzpelletkessel)
- Passivhausbauweise
- Photovoltaik und Speicher
- Solare Heizungsunterstützung
- Solare Warmwasserbereitung
- Wärmedämmung
- Wohnungslüftungsanlagen
- mehr erfahren
Ihre Kommune ist nicht dabei?
Machen Sie den FördermittelCheck und informieren Sie sich über Fördermittel z. B. des Bundes- und Landes. Mehr erfahren
Wichtiger Hinweis: Wer eine öffentliche Förderung für die Sanierung über die KfW oder das BAFA in Anspruch nimmt, kann den Steuerbonus gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) nicht geltend machen. Daher sollte man vorher prüfen, was finanziell lukrativer ist.