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Energieausweis
© Thorben Wengert / pixelio.deDer Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Wohngebäudes.
- Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer nur, wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet.
- Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.
- Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohn- oder Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.
Welcher Ausweis ist der richtige?
Den Ausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet.
Welcher Ausweis für Sie passend ist, können Sie der Grafik entnehmen.
Aussteller von Energieausweisen
- EWE, Telefon: 0800 3 932000 (gebührenfrei)
- Stadtwerke Buchholz (Rubrik Energiedienstleistungen), Telefon: 04181 208-130
- weitere Experten
© birgitH / pixelio.deFördermittel-Tipp
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