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Heizen & Lüften
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Austauschprämie für Ölheizungen, Heizen mit erneuerbaren Energien
- Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur die Nettokosten geltend machen. Mehr erfahren...
Je nach Wärmeerzeuger beträgt der Fördersatz zwischen 20 und 45 Prozent. Den höchsten Fördersatz erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Ölheizung ausbauen und dafür eine umweltfreundliche Alternative einbauen lassen.
Hinweis: Bei Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie bei Heizungsoptimierung genügt eine Fachunternehmererklärung. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist (noch) nicht notwendig - wird jedoch empfohlen.
iSFP-Bonus
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent. Mehr erfahren...